Besteuerung von Dividenden- und Zinszahlungen in Belgien

Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert[1], seine Steuervorschriften zu ändern, die dazu führen, dass an ausländische Investmentfonds fließende Dividenden und Zinsen höher besteuert werden als ähnliche Zahlungen an inländische Investmentfonds. Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme als sogenannter „zweiter Schritt“ des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 258 AEUV. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf diese Stellungnahme, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Besteuerung von Dividenden- und Zinszahlungen in Belgien

Nach Artikel 106 Absatz 3 des Königlichen Erlasses mit Durchführungsvorschriften zum belgischen Steuerrecht sind von einem belgischen Unternehmen an einen belgischen Investmentfonds ausgeschüttete Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen von der Quellensteuer befreit, während die von ausländischen Firmen gezahlten Dividenden mit einem Steuersatz von 25 % bzw. 15 % besteuert werden.

Nach Artikel 110 dieses Erlasses ist ein belgischer Investmentfonds, der bezüglich seiner Investitionen und Investoren bestimmte rechtliche Auflagen erfüllt, von der Quellensteuer auf Erträge aus in Belgien getätigten Geldanlagen befreit, während die Einkünfte ausländischer Fonds mit einem Steuersatz von 15 % besteuert werden.

Nach Auffassung der Kommission ist diese Praxis diskriminierend und eine Einschränkung der in den Artikeln 49, 54, 56, 63 AEUV und den Artikeln 31, 34, 36, 40 des EWR-Abkommens festgeschriebenen Freiheiten, da sie dazu führt, dass an ausländische Investmentfonds fließende Dividenden und Zinsen höher besteuert werden als ähnliche Zahlungen an inländische Investmentfonds.

  1. 2007/4791[]