Dual-Use-Verordnung – Überblick über die Änderungen

Mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 05. Mai 2009 wurde die EG-Dual-Use-Verordung[1] neu gefasst und veröffentlicht. Änderungen wurden dabei insbesondere in den Anhängen I und IV vorgenommen. Diese Änderungen erfolgten zum Teil zur Umsetzung von Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollregime, zum Teil wurden aber auch die Beschreibungen einiger Listennummern sprachlich überarbeitet.

Dual-Use-Verordnung – Überblick über die Änderungen

Einen Überblick über alle Listennummern, bei denen sich aufgrund der neuen Verordnung (EG) Nr. 428/2009 Änderungen ergeben haben, hat jetzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier veröffentlicht. Bei Änderungen in der Nummerierung steht in der linken Spalte die neue bzw. geänderte Listennummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009. In der rechten Spalte werden die Änderungen kurz beschrieben.

  1. Verordnung (EG) Nr. 1334/2000[]