Embargo gegen die Elfenbeinküste

Der EU-Ministerrat hat am 29. Oktober 2010 die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) modifiziert und verlängert.

Embargo gegen die Elfenbeinküste

Danach ist der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen für dieselben sowie von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung an Côte d’Ivoire durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen der Mitgliedstaaten untersagt, unabhängig davon, ob diese Rüstungsgüter, sonstiges Wehrmaterial und Ausrüstung ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.

Ebenfalls untersagt wird, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den genannten Gegenständen oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Gegenstände an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Côte d’Ivoire oder zur Verwendung in Côte d’Ivoire zu erbringen; oder unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den genannten Gegenständen, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Gegenstände oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste, die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Côte d’Ivoire oder zur Verwendung in Côte d’Ivoire bereitgestellt werden, zu gewähren.

Auch die direkte oder indirekte Einfuhr aller Rohdiamanten aus Côte d’Ivoire in die Europäische Union unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Côte d’Ivoire haben oder nicht, ist nach Maßgabe der Resolution 1643 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verboten.

Rat der Europäischen Union, Beschluss 2010/656/GASP des Rates vom 29. Oktober 2010 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire