Einigen sich die Parteien auf die Übertragung von Aktien, für die eine bestandskräftige Freigabeentscheidung nach dem Außenwirtschaftsgesetz durch das Bundesministerium für Wirtschaft erteilt wurde, sind Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Freigabeentscheidung im Zivilverfahren nicht zu prüfen.
Mit dieser Begründung hat aktuell …
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