Steuerliche Informationen aus Lichtenstein

Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Liechtenstein ist am 28. Oktober in Kraft getreten. Das am 2. September 2009 in Vaduz unterzeichnete Abkommen setzt den OECD-Standard „für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen“ um. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen – einschließlich Bankinformationen – zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind.

Steuerliche Informationen aus Lichtenstein

Der Informationsaustausch betrifft nicht nur Steuerstrafverfahren, er kann auch im Rahmen eines normalen Besteuerungsverfahrens erfolgen. Die Regelungen des Abkommens gelten für die Veranlagungszeiträume ab 2010.